Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Im Rahmen des Erstgespräches werde ich Sie über die anfallenden Kosten informieren.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann die Kostenübernahme durch die Versicherung erfolgen.
Zur Abklärung der möglichen Kostenübernahme durch Ihre Versicherung bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihre Versicherungsunterlagen mit.
Abhängig von Ihrem Einkommen kann Ihnen auch Beratungs-und Prozesskostenhilfe zustehen.
Die möglichen Prozesskosten können Sie hier berechnen und so das Kostenrisiko einschätzen.
Bitte bedenken Sie auch, dass die Erstattung der Anwaltsgebühren durch Gegner und Dritte in Betracht kommen kann,
denn im gerichtlichen Verfahren entscheidet grundsätzlich das Obsiegen bzw. Unterliegen über eine Kostenerstattung durch den Gegner.
Unter anderem bildet hierbei das Arbeitsrecht eine Ausnahme dieser Regelung.
Zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten kann abweichend von den Regelungen des RVG eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden.
Dies kann im persönlichen Gespräch erläutert werden.
Die Rechtsanwältin hat ihre Berufszulassung in Deutschland erworben und ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg.
Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Gerhart-Hauptmann-Strasse 5
39108 Magdeburg
Telefon: 0391-252 72 10
Telefax: 0391-25 27 203
E-mail: info@rak-sachsen-anhalt.de
Internet: www.rak-sachsen-anhalt.de